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   VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803   

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https://dejure.org/2022,2678
VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803 (https://dejure.org/2022,2678)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803 (https://dejure.org/2022,2678)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 2 ZB 20.1803 (https://dejure.org/2022,2678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1
    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse mit bauordnungsrechtlicher Absturzsicherung

  • rewis.io

    Berufung, Wohnnutzung, Bescheid, Zulassung, Zulassungsantrag, Nutzung, Abgrenzung, Entfernung, Bedeutung, Berufungsverfahren, Tatsachenfrage, Absturzsicherung, Dachterrasse, Beweiserhebung, Zulassung der Berufung, baulichen Nutzung, keinen Erfolg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Die nähere Umgebung ist für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172.97 - NVwZ-RR 1998, 539; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246).

    Entscheidend ist bei der Abgrenzung der näheren Umgebung die Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246).

    Maßgeblich ist jedoch stets eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Das ist nur dann der Fall, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1).

    Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Maßgebliche nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB ist nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456), insoweit sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

    Wie das Erstgericht ausgeführt hat, ist maßgebliche nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB die Umgebung, insoweit sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - juris).

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 2 ZB 14.1965

    Berufungszulassung, Baugenehmigung, Umgebungsbebauung, Nutzungsmaß, Gebäude,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 2 ZB 14.1965 - juris).

    Bei dem hier in Rede stehenden Maß der baulichen Nutzung ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 2 ZB 14.1965 - juris).

  • VG München, 03.12.2012 - M 8 K 11.5745

    Planungsrechtliche Relevanz von Dachterrassen; anerkannte Regeln der Baukunst;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Hierdurch ergibt sich bei einer wertenden Gesamtbetrachtung für die nähere Umgebung eine geschossähnliche Wirkung der Dachterrasse (vgl. VG München, U.v. 3.12.2012 - M 8 K 11.5745 - juris), welche im Rahmen der Höhenentwicklung beim Maß der baulichen Nutzung zu berücksichtigen ist.

    Es handelt sich außerdem bei der Absturzsicherung nicht um einen bloßen technischen Aufbau, wie z.B. eine Aufzugsüberfahrt, Technikräume oder Oberlichter, die in der Regel auf Flachdächern vorkommen und gegenüber der Gebäudekubatur untergeordnet sind (vgl. VG München, U.v. 3.12.2012 - M 8 K 11.5745 - juris).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Die nähere Umgebung ist für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172.97 - NVwZ-RR 1998, 539; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Dabei sind die Grenzen nicht schematisch, sondern nach der jeweiligen städtebaulichen Situation zu bestimmen (vgl. BVerwG, U.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 14 ZB 09.1289

    Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, diese höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 14 ZB 09.1289 - juris).
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 2 ZB 13.2395

    Abweichung; Dachterrasse; Atypik

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Entsprechend sind solche Bauteile auch abstandsflächenrelevant (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 2 ZB 18.267 - n.v.; B.v. 26.3.2015 - 2 ZB 13.2395 - juris).
  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 2 B 08.2154
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2022 - 2 ZB 20.1803
    Die nähere Umgebung ist für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln (vgl. BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Zulässigkeit von Vorhaben benannten Merkmale - Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche - gesondert zu ermitteln (BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 2 ZB 20.1803 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. v. 27.9.2016 - 10 A 2670.15 - juris Rn. 25 ff.; OVG SH, U.v. 31.8.2016 - 1 LB 4.14 - juris Rn. 34).
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